Tarife die wir nicht aktiv empfehlen bzw.
Tarife nach denen wir oft gefragt werden.
Wer auf der Suche nach der richtigen Zahnzusatzversicherung ist, wird sehr schnell feststellen, dass es in Deutschland rund 50 Versicherungsgesellschaften gibt, die Zahnzusatzversicherungen anbieten. Allerdings hat jeder der Gesellschaften meist 2-3 verschiedene Tarife im Angebot. Insgesamt gibt es also mehrere hundert Möglichkeiten, eine Zahnzusatzversicherung abzuschließen.
Viele gesetzliche Krankenkassen sind inzwischen auf den Zug aufgesprungen und bieten den Versicherten ebenfalls eine Zahnzusatzversicherung für ein paar Euro an. Einige Versicherte glauben, dass wenn die gesetzliche Krankenkasse so etwas empfiehlt, dann ist das bestimmt auch gut, oder?
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten ihren Versicherten in der Regel nur Tarife, die 20, 30 oder 40% der Leistungen erstatten. (Dies sollte eigentlich ausreichen, wenn der Patient meint, die Krankenkassen zahlen 50- 65 % des Zahnersatzes) Viele Patienten meinen, das reiche aus, da die Krankenkasse 50-65 % des Zahnersatzes zahle.
Das ist auch nicht ganz falsch, wichtig ist an der Stelle nur zu verstehen, wovon die 50-65 % erstattet werden. Die Berechnungsgrundlage für die gesetzliche Krankenversicherung ist nämlich nicht der Gesamtrechnungsbetrag bspw. für Implantate, verblendete Kronen oder Brücken, sondern die sogenannte Regelversorgung. Die Regelversorgung ist definitionsgemäß eine ausreichende, wirtschaftliche und zweckmäßige Versorgung mit Zahnersatz, meinen Kasse und Gesetzgeber.
Ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig –
Was ist das und reicht das nicht auch für mich?
Beispiel: Ein Backenzahn fehlt
Regelversorgung (Brücke)
Diese Brücke ist die sog. Regelversorgung (ausreichend, wirtschaftlich und zweckmäßig),
die Ihren Dienst tut, d.h. die Kaufähigkeit wiederherstellt.
| Regelversorgung | bei 50% (kein Bonusheft) |
bei 60% (5 Jahre Bonus) |
bei 65% (10 Jahre Bonus) |
| Gesamtkosten für die Brücke ca. |
700 € | 700 € | 700 € |
|---|---|---|---|
| Festzuschuss von der GKV | 350 € | 420 € | 455 € |
| Eigenanteil Patient | 350 € | 280 € | 245 € |
Tarife, die im Bereich der Regelversorgung Zahnzusatzversicherung gute Leistungen erbringen, finden Sie bei uns unter dem Punkt Basisversorgung (Basisversorgung bedeutet nach unserer Definition, der Eigenanteil Patient wird komplett übernommen, es gibt keinen verbleibenden Eigenanteil).
Gleichartiger Zahnersatz (vollverblendete Brücke)
Diese Brücke ist de sog. gleichartige Zahnersatz, die in Zahnfarbe verblendet ist.
| Gleichartiger Zahnersatz | bei 50% (kein Bonusheft) |
bei 60% (5 Jahre Bonus) |
bei 65% (10 Jahre Bonus) |
| Gesamtkosten für die Brücke ca. |
1000 € | 1000 € | 1000 € |
|---|---|---|---|
| Festzuschuss von der GKV | 350 € | 420 € | 455 € |
| Eigenanteil Patient | 650 € | 580 € | 545 € |
Tarife, die im Bereich gleichartiger Zahnzusatzversicherung gute Leistungen erbringen, finden Sie bei uns unter dem Punkt Mediumversorgung.
Andersartiger Zahnersatzersatz (Implantat)
Das Implantat ist der sog. andersartige Zahnersatz
| Andersartiger Zahnersatz | bei 50% (kein Bonusheft) |
bei 60% (5 Jahre Bonus) |
bei 65% (10 Jahre Bonus) |
| Gesamtkosten für die Brücke ca. |
1800 € | 1800 € | 1800 € |
|---|---|---|---|
| Festzuschuss von der GKV | 350 € | 420 € | 455 € |
| Eigenanteil Patient | 1450 € | 1380 € | 1345 € |
Hinweis: Der Beitrag beinhaltet nicht den chirurgischen Eingriff zum Einsetzen des Implantates.
Tarife, die im Bereich andersartiger Zahnzusatzversicherung gute Leistungen erbringen, finden Sie bei uns unter dem Punkt Top-Tarife (Top-Tarife bedeutet nach unserer Definition, die Zahnzusatzversicherung übernimmt, ausgehend vom Gesamtrechnungsbetrag zusammen mit der gesetzlichen Krankenversicherung 80, 85 bzw. 90% der Gesamtkosten, d. h. Ihr Eigenanteil an der Behandlung beträgt nur noch 20, 15 bzw. 10%. Zusätzlich sind i.d.R. Leistungen wie Zahnbehandlung und professionelle Zahnreinigung enthalten.
Fazit:
Wie in den oben aufgeführten Beispielen zu erkennen ist, leistet die gesetzliche Krankenkasse jeweils nur in Höhe des Festzuschusses (im Beispiel 350 €) ganz gleich, welche Versorgung Sie wählen.
Im Folgenden nennen wir Ihnen einige Tarife, die wir nicht empfehlen, da die Leistungen zu niedrig bzw. die Leistungs-Einschränkungen zu hoch sind.
Generell empfehlen wir keine Tarife,
- deren Erstattungssätze nur 30, 40% betragen, also unter 50% liegen.
- die einzelne Leistungen sehr stark begrenzen.
- eine schlechte Zahnstaffel (Leistungsbeschränkungen in Euro in den ersten Versicherungsjahren) haben.
- von Versicherungsanbietern mit schlechter Leistungspraxis angeboten werden.
Tarife mit Erstattungssätzen für Zahnersatz unter 50% |
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AOK |
nur 40% |
Barmenia |
nur 35% |
Barmer Ersatzkasse |
nur 30% |
Central |
nur 40% |
DAK |
nur 30% |
Debeka |
nur 30% |
DKV |
nur 25% |
Karstadt-Quelle |
nur 35% |
LKH |
nur 40 % |
TKK |
nur 30% |
Zahnzusatzversicherungen mit starken Leistungseinschränkungen |
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AOK |
Leistung auf dem Niveau der Regelversorgung;Sehr schlechte Zahnstaffel, d. h. in den ersten 3 Jahren maximale Leistung 385 € pro Jahr, bei Inlays maximale Erstattung 120 €. |
Karstadt-Quelle |
100% Leistung, wie in den teilweise ganzseitigen Anzeigen bzw. in Postwurfsendungen beworben wird, gibt es erst nach einer sehr langen Wartezeit, weil der Tarif eine Zahnstaffel hat und die Leistungen in den ersten sehr stark begrenzt. |
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Zahnzusatzversicherungen, die bestimmte Leistungen sehr stark begrenzen |
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Allianz |
Zahnstaffel in den ersten 4 Jahre; ab dem 5. Jahr allerdings keine unbegrenzte Leistung, sondern maximal 4.000 € (gilt pro 4-Jahreszeitraum). Maximale Erstattungshöchstbeträge je Inlay 260 €, Implantate zwar unbegrenzt, aber ggfs. durch Leistungsstaffel begrenzt. |
Barmer Ersatzkasse |
Maximale Erstattung pro Jahr 1.000 € |
DAK |
Maximale Erstattungshöchstbeträge für Inlays 250 € (wirkliche Kosten ca. 700 €) und bei Implantaten maximal 500 € (wirkliche Kosten ca. 1.800 €) |
DBV Winterthur |
Tarif sieht keine Leistungen für Inlays vor. |
DEVK |
Tarif sieht keine Leistungen für Inlays vor, Erstattungen nicht bis zu den Höchstsätzen der GOZ |
DKV |
Tarif erstattet 65%, allerdings nur, wenn mindestens eine professionelle Zahnreinigung nachgewiesen wird, ansonsten sinkt die Erstattung auf 35%. Maximal 6 Implantate pro Kiefer. |
Hallesche |
Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse empfohlen, da die Leistungen aus dem Tarif ansonsten stark begrenzt sind. Maximal 4 Implantate pro Kiefer (incl. bereits vorhandener Implantate);.Prophylaxe (professionelle Zahnreinigung) wird lediglich mit 50 € erstattet. |
Hanse Merkur |
Tarif leistet nur 30%; maximale Erstattungshöchstbeträge je Inlay 250 €, für Implantate 500 €. Die maximalen Erstattungshöchstbeträge werden vermutlich aufgrund der Begrenzung auf 30% sowieso nie erreicht. Achtung, hohe versteckte Selbstbeteiligungen! |
HUK |
Begrenzung von Implantaten auf 6 im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer. Maximale Erstattungshöchstbeträge je Inlay 150 € (sofern eine Füllung ersetzt wird, ist in der Regel ja so); maximale Erstattung pro Jahr 15.000 €. |
Inter |
Tarif leistet nur 30%; Leistungen nur bis zu den Regelhöchstsätzen (2,3fach) der GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) und nicht bis zu den Höchstsätzen 3,5fach. |
Inter |
Tarif sieht Leistungsbegrenzungen in den ersten Jahren vor, max. innerhalb von 4 Kalenderjahren 4.000 €; Leistungen bis zu den Höchstsätzen nur mit Begründung; maximale Erstattungshöchstbeträge je Inlay 260 €. |
R+V |
Maximale Erstattung 30%; keine Leistungen für Knochenaufbau (wichtig bei Implantaten). |
R+V |
Maximale Erstattung 40%; keine Leistungen für Knochenaufbau. |
R+V |
Maximale Erstattung 50% (recht gut, könnte aber besser sein); keine Leistungen für Knochenaufbau; leistet ebenfalls nicht für Zahnbehandlung. |
UKV |
Tarif sieht Leistungsbegrenzungen in den ersten 3 Jahren vor, jeweils 1.000 € für Zahnersatz, zusätzlich 1.000 € für Implantate; ab dem 4. Jahr jeweils 5.000 €. Die Implantate sind auf 4 im Unterkiefer und 6 im Oberkiefer begrenzt. |
Universa |
Eine Tarifkombination aus GE?? und Restkostenübernahme; theoretisch nicht schlecht, allerdings leistet der Tarif GE nicht für Implantate , daher nur aus der Restkostenübernahme max. 650 €; Begrenzung auf den 2,3fachen Satz der GOZ. (unklar) |
Universa |
Maximal 4 Implantate pro Kiefer; maximale Erstattungshöchstbeträge je Inlay 2400 €, für Implantate 300 €. Eigentlich bietet der Tarif ein umfangreiches Leistungsspektrum, allerdings ist vieles?? durch Höchstbeträge begrenzt. (ungenau) |
Victoria |
Tarif zahlt beim Zahnarzt nur Regelhöchstsätze der GOZ (Gebührenordnung der Zahnärzte), d .h. maximal bis zum 2,3-fachen Satz. Gute Tarife zahlen bis zum Höchstsatz 3,5-fach. Maximale Erstattungshöchstbeträge je Inlay 260 €, für Implantate 650 €. |
Fazit:
Was nützt Ihnen eine vermeintlich günstige Zahnzusatzversicherung, wenn diese im Leistungsfall nicht die gewünschte bzw. erhoffte Leistung erbringt und sich so als Mogelpackung erweist? Deshalb fragen Sie uns - wir helfen Ihnen weiter, suchen einen passenden Tarif für Sie und berechnen Ihren persönlichen Beitrag. Mit 3-Klicks zum Angebot: Vergleichsrechner.
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