Versicherte haben Anspruch auf kieferorthopädische Versorgung in medizinisch begründeten Indikationsgruppen (KiG-Klassen 1-5), bei denen eine Kiefer- oder Zahnfehlstellung vorliegt, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen oder zu beeinträchtigen drohen. Die Leistung muss ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und sich im Rahmen des Notwendigen bewegen.
So definiert es die gesetzliche Krankenkasse.
Leider wird die kieferorthopädische Behandlung von den gesetzlichen Krankenkassen nur noch in schwierigen Fällen übernommen, nämlich wenn eine Fehlstellung nach den Graden KIG 3 bis KIG 5 vorliegt. Eingestuft wird der Patient in die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KiG) durch eine Untersuchung vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden. Dieser legt den Grad der Fehlstellung anhand des KiG-Systems fest.
In der Regel leistet die gesetzliche Krankenkasse für Erwachsene überhaupt nicht mehr für die Beseitigung von Zahnfehlstellungen durch kieferorthopädische Maßnahmen.
Aber auch bei Kindern leistet die gesetzliche Krankenkasse immer seltener, da ca. 80% der Patienten in die KiG-Klasse 1-2 eingestuft werden. Leittragende sind hier vor allem die Eltern. Diese müssen die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, die zwischen 2.500- 5.500 Euro liegen können, privat tragen.
Ferner ist zu beachten, dass auch in dem Fall, dass die gesetzliche Krankenkasse leistungspflichtig ist und eine Fehlstellung nach den Graden KIG 3 bis KIG 5 vorliegt, (immer) noch private Kosten entstehen können.
Eine Zahnzusatzversicherung, die den Bereich der kieferorthopädischen Behandlung abdeckt, sollte demnach auf die obrigen Umstände reagieren können.
Hinweis: Eltern sollten deshalb schon frühzeitig über den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung mit kieferorthopädischen Leistungen für ihre Kinder nachdenken. Wird jedoch vom Zahnarzt oder Kieferorthopäden eine Zahnfehlstellung diagnostiziert, ist es für einen Abschluss meist zu spät. Der ideale Zeitpunkt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung liegt vor dem 5. Lebensjahr des Kindes.
Berechnungsbeispiel: Befund Zahnfehlstellung*
| Kieferorthopädie | Zahnspangen- behandlung |
|---|---|
| Gesamtkosten der Behandlung |
3.000,00 € |
| Kassenleistung | 0,00 € |
| Ihre Kosten ohne Zusatzversicherung |
3.000,00 € |
| Ihre Kosten mit Topschutz |
600,00 € |
| Ihr Ersparnis | 2.400,00 € |
* Rechenbeispiel mit TopSchutzTarif: 80% Kostenerstattung vom Rechnungsbetrag.
